Mehrwertsteuer-Rechner: MwSt 19% & 7% Berechnen
Berechnen Sie die deutsche Mehrwertsteuer (MwSt) mit 19% Regelsatz oder 7% ermäßigtem Satz. Konvertieren Sie zwischen Netto- und Bruttopreisen in Euro mit Schritt-für-Schritt Rechenweg.
MwSt / Steuerrechner
Berechnen Sie Netto zu Brutto, Brutto zu Netto und Steuerbeträge mit Standard- oder benutzerdefinierten Sätzen.
Mehrwertsteuer in Deutschland: MwSt 19% & 7% berechnen mit Rechenweg
Unser kostenloser Online Prozentrechner für Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer berechnet für Sie sekundenschnell Netto- und Bruttopreise in Euro (€). Ob Selbstständiger, Buchhalter oder Verbraucher: Hier erfahren Sie, wie Sie die Steuer korrekt aufschlagen oder herausrechnen – und wie Sie die typische MwSt-Falle vermeiden.
Formeln: Netto zu Brutto und Brutto zu Netto
Die Mehrwertsteuer (gesetzlich: Umsatzsteuer) wird in Deutschland prozentual auf den Nettobetrag aufgeschlagen:
1. MwSt hinzurechnen (Netto → Brutto)
Beispiel: 200,00 € netto × 1,19 = 238,00 € brutto (38,00 € Steuer).
2. MwSt herausrechnen (Brutto → Netto)
Beispiel: 119,00 € brutto ÷ 1,19 = 100,00 € netto (19,00 € Steuer).
Die MwSt-Falle: Warum +19% und −19% mathematisch nicht dasselbe sind
Einer der häufigsten Rechenfehler im kaufmännischen Alltag: Jemand möchte aus einem Bruttopreis von 119,00 € die Steuer entfernen und rechnet einfach: 119 € − 19% = 96,39 €. Das ist grundfalsch!
Beim Aufschlagen bezieht sich der Prozentsatz (19%) auf den kleineren Nettowert (100 €). 19% von 100 € sind genau 19 €.
Beim Abziehen bezieht sich der Prozentsatz jedoch auf den größeren Bruttowert (119 €). 19% von 119 € sind 22,61 €! Ziehen Sie diese 22,61 € ab, landen Sie bei 96,39 € und haben 3,61 € zu viel abgezogen.
Um 19% MwSt aus dem Bruttobetrag herauszurechnen, teilen Sie immer durch 1,19 (oder multiplizieren mit dem Faktor 0,840336).
Der reine Steuerbetrag im Brutto entspricht:
Steuer = Brutto × (19 ÷ 119) ≈ Brutto × 0,15966 (also rund 15,97% des Bruttobetrags).19% Regelsatz vs. 7% ermäßigter Satz nach § 12 UStG
Das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) unterscheidet im Wesentlichen zwei Sätze:
Gilt für alle Lieferungen und Leistungen, die nicht ausdrücklich begünstigt sind:
- Elektronik, Computer & Smartphones
- Autos, Kraftstoffe & Reparaturen
- Kleidung, Schuhe & Möbel
- Dienstleistungen (Handwerk, Anwalt, Beratung)
- Getränke (Mineralwasser, Kaffee, Alkohol)
- Speisen zum Verzehr im Restaurant
Gedacht zur Entlastung bei Grundbedürfnissen und Bildung:
- Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Fleisch, Obst)
- Gedruckte Bücher, Zeitungen & Zeitschriften
- E-Books & digitale Hörbücher
- ÖPNV-Fahrkarten (Nahverkehr bis 50 km)
- Kulturtickets (Theater, Museen, Konzerte)
- Speisen zur Mitnahme / Außer-Haus-Verkauf
Vorsteuerabzug & Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Unternehmer, die der Regelbesteuerung unterliegen, zahlen die Mehrwertsteuer auf betriebliche Anschaffungen zwar zunächst, fordern sie jedoch im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt als Vorsteuer zurück. Für regelbesteuerte Firmen sind Netto-Preise die echte Kostenbasis.
Nach § 19 UStG können Gründer und Kleinunternehmer (Umsatz im Vorjahr max. 25.000 €, im laufenden Jahr voraussichtlich max. 100.000 € ab 2025/2026) auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Sie weisen 0% MwSt auf Rechnungen aus, dürfen im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Im deutschen Steuerrecht heißen beide Begriffe dasselbe. Das Gesetz spricht offiziell von der Umsatzsteuer (USt). Der Begriff Mehrwertsteuer (MwSt) ist die umgangssprachliche und im Handel gebräuchliche Bezeichnung, weil wirtschaftlich nur die Wertschöpfung jeder Stufe besteuert wird.
Wie viel Prozent MwSt haben Kaffee und Milch?
Reine Kuhmilch und Hafermilch gelten als Grundnahrungsmittel mit 7% MwSt. Schwarzer Kaffee im Café oder Restaurant unterliegt dem Regelsatz von 19%. Ein Cappuccino oder Latte Macchiato mit mehr als 75% Milchanteil wurde zeitweise steuerlich begünstigt – prüfen Sie im Gastronomiebetrieb die jeweilige Kassenquittung.
Wie rechne ich aus 500 Euro Brutto die 19% MwSt heraus?
Teilen Sie 500 € durch 1,19: 500 ÷ 1,19 = 420,17 € Nettobetrag. Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt die Differenz: 500 € − 420,17 € = 79,83 €.